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Brandschutztüren

Im Brandfall unverzichtbar: Unsere Feuerschutztüren verhindern die Ausbreitung von Feuer und bieten so wertvolle Sicherheit für Menschen und Gebäude.

Häufige gestellte Fragen

FAQ

Benötige ich für mein Gebäude eine Brandschutztür, und welche ist die richtige für mich?

→ Ob eine Brandschutztür notwendig ist, hängt von der Gebäudeklasse, Nutzung und den Brandschutzvorschriften ab. In öffentlichen Gebäuden, Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Objekten sind sie oft Pflicht. Die Wahl der richtigen Tür richtet sich nach der Feuerwiderstandsklasse (z. B. T30, T90) und der baulichen Umgebung. Nähere Infos erhält man z.B. auch vom Architekten oder den zuständigen Bauämtern.

Grundsätzlich ist das nur in einem sehr engen Rahmen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der zugehörigen Herstellervorgaben möglich.

Dies herauszufinden, gehört zu unseren täglichen Aufgaben.

Brandschutztüren müssen selbstschließend sein und dürfen nicht dauerhaft offen stehen. Falls sie offen gehalten werden sollen, sind spezielle elektromechanische Feststellanlagen mit Rauchmeldern erforderlich, die die Tür im Brandfall automatisch schließen.

Brandschutztüren müssen verhindern, dass Feuer und Rauch sich unkontrolliert ausbreiten. Sie müssen geprüft und zertifiziert sein und den regional geltenden Normen , z.B der DIN 4102 (Baustoffe und Bauteile) sowie DIN EN 1634 (Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Türen) entsprechen. In Deutschland gelten für die Feuerwiderstandsklassen Bezeichnungen wie T30 (feuerhemmend), T60 (hochfeuerhemmend) oder T90 (feuerbeständig). Je nach Einsatzbereich sind weitere Vorschriften, wie die Musterbauordnung (MBO) oder länderspezifische Brandschutzgesetze, zu beachten.

Feuerhemmende Türen (T30) halten Feuer für mindestens 30 Minuten stand, feuerbeständige Türen (T90) sogar für mindestens 90 Minuten. Die Zahl gibt an, wie lange die Tür den Durchtritt von Feuer verhindert. Rauchschutztüren (RS) hingegen sind darauf ausgelegt, die Ausbreitung von Rauchgasen zu verhindern, auch wenn sie selbst keinen Feuerschutz bieten. Viele Brandschutztüren sind gleichzeitig Rauchschutztüren, da Rauchgas in Bränden oft gefährlicher ist als die Flammen selbst.

Ja, Brandschutztüren müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, da sie nur im einwandfreien Zustand ihre Schutzfunktion erfüllen. Die Wartung darf nur von geschultem Fachpersonal oder zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Wartung ist in den Herstellerangaben oder den baurechtlichen Vorschriften festgelegt. Überwiegend ist eine jährliche Inspektion vorgeschrieben, insbesondere in öffentlichen Gebäuden oder Unternehmen.

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